Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Definitionen

Die Firma VISURGIS VERANSTALTUNGEN, die diese AGB stellt, wird im folgenden als VISURGIS VERANSTALTUNGEN bezeichnet; die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag selbst bzw. dessen Anlagen.

§ 2 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen betreffen: alle Geschäfte mit VISURGIS VERANSTALTUNGEN, insbesondere die Vermietung von Sachen und der Umgang mit diesen. Dienstleistungen und Beratungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Einstellungen & Konfigurationen, Designs und den Verkauf. Künstlerische Tätigkeiten, Ideen und Entwicklungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Alle schriftlichen Vereinbarungen auf unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen sofern unterschiedliches Vereinbart wurde.
Es gilt jeweils die neueste Version dieser AGB.
Diese gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von VISURGIS VERANSTALTUNGEN und dessen Rechtsnachfolgern im Rahmen der Geschäftstätigkeit. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen von VISURGIS VERANSTALTUNGEN gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaige Miet- oder Lieferbedingungen des Kunden/Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten VISURGIS VERANSTALTUNGEN auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

2. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.

3. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Angestellten von VISURGIS VERANSTALTUNGEN sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4. Nicht berührt von dem zugrunde liegenden Mietvertrag und diesen Geschäftsbedingungen sind der etwaige Transport und der Auf- oder Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern VISURGIS VERANSTALTUNGEN derartige Sachen transportiert oder auf- oder abbaut, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung VISURGIS VERANSTALTUNGEN grundsätzlich keine Haftung übernimmt.

§ 3 Angebote, Preise

1. Die Angebote von VISURGIS VERANSTALTUNGEN sind stets unverbindlich und freibleibend. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie von VISURGIS VERANSTALTUNGEN schriftlich bestätigt oder die Ware übergeben ist. Mündliche Zusatzvereinbarungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam.

2. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist allein die Auftragsbestätigung von VISURGIS VERANSTALTUNGEN.

3. Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten von VISURGIS VERANSTALTUNGEN dienen lediglich der Illustration und sind nur „Nährungsangaben“. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.

4. Die Preise für die Leistungen von VISURGIS VERANSTALTUNGEN ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie entsprechen der in der Liste angegebenen Miete zzgl. etwaiger Transportkosten, Versicherungen und der z.Z. gültigen MwSt.

5. Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren u.ä. trägt der Kunde. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.

§ 4 Leistungsumfang

1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen VISURGIS VERANSTALTUNGEN ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungsdaten in Angeboten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn VISURGIS VERANSTALTUNGEN sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung findet durch VISURGIS VERANSTALTUNGEN nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten, usw. werden Eigentum von VISURGIS VERANSTALTUNGEN.

3. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Zwischen den Dritten und den Kunden allein kommt durch deren Einschaltung kein Vertrag zustande.

§ 5 Wartung

1. Der Kunde beauftragt VISURGIS VERANSTALTUNGEN mit Abschluss eines Mietvertrages die Mietsache soweit notwendig zu warten.

2. Die Wartung umfasst nur solche Arbeiten, die als Reparaturen anzusehen sind oder unmittelbar der Vermeidung einer Funktionsstörung dienen. Die Regelung für anderer Werkarbeiten (vgl. oben § 2 Ziffer 4. AGB) bleibt demnach unberührt. Die Wartungsarbeiten werden nicht gesondert berechnet, es sei denn, dass sie durch unsachgemäße Behandlung der Mietsache oder aufgrund von Eingriffen von Personen notwendig werden, die von VISURGIS VERANSTALTUNGEN nicht beauftragt sind.

3. Der Kunde hat die Mietsache in seinem Besitz und in seinen Geschäftsräumen zu belassen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwahren. Ein Standortwechsel (z.B. für eine Tournee) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von VISURGIS VERANSTALTUNGEN zulässig. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Mietsache in einen anderen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu transportieren und dort zu verwenden, es sei denn, er hat dafür von VISURGIS VERANSTALTUNGEN eine schriftliche Genehmigung und die erforderlichen Zollpapiere (Carnet ATA/Warenverkehrscarnet) erhalten. Der Kunde haftet VISURGIS VERANSTALTUNGEN gegenüber für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die VISURGIS VERANSTALTUNGEN durch einen Verstoß gegen diese Bestimmungen entstehen.

4. Der Kunde hat die Mietsache nicht missbräuchlich zu benutzen und nur von qualifizierten Fachkräften und in der von VISURGIS VERANSTALTUNGEN vorgesehenen Weise entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendungsart ist dem Kunden untersagt. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist berechtigt und der Kunde hat dies VISURGIS VERANSTALTUNGEN zu ermöglichen, die Mietsache jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.

5. Der Kunde hat bei Benutzung der Mietsache alle Instruktionen des Herstellers und von VISURGIS VERANSTALTUNGEN genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen von VISURGIS VERANSTALTUNGEN zu befolgen. Der Kunde ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der an der gemieteten Sache durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. Instruktionen entsteht.

6. Firmenzeichen oder Kennummern des Herstellers oder von VISURGIS VERANSTALTUNGEN, Normenschilder oder sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf der Mietsache zu belassen.

§ 6 Werkarbeiten von VISURGIS VERANSTALTUNGEN

1. Wenn Werkarbeiten, z.B. im Rahmen des Auf- oder Abbaus einer Mietsache oder von einzelnen Geräten erfolgen, geltend die Bestimmungen dieses Absatzes.

2. Sofern derartige Werkarbeiten kostenlos durch VISURGIS VERANSTALTUNGEN oder ihre Beauftragten erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung VISURGIS VERANSTALTUNGEN grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert berechnet werden, haftet VISURGIS VERANSTALTUNGEN nur für grobe Fahrlässigkeit.

3. Der Kunde oder Besteller des Werkes hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können.

4. Werden durch Umstände, die VISURGIS VERANSTALTUNGEN oder seine Beauftragten nicht zu vertreten haben, die Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Kunden über.

5. Die Gewährleistung für die Werkarbeiten beginnt mit der Ingebrauchnahme (Übernahme in den Betrieb des Kunden). Verzögert sich durch Umstände, die VISURGIS VERANSTALTUNGEN nicht zu vertreten hat, die Übernahme in den Betrieb des Kunden, so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Verzögerung.

6. Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haftet VISURGIS VERANSTALTUNGEN nicht, wenn sie nachweist, dass sie weder fehlerhafte Anweisungen gegeben noch ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

§ 7 Leistungsfristen, Termine

1. Zugesagte Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich. VISURGIS VERANSTALTUNGEN wird jedoch alles tun, um diese einzuhalten.

2. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist für eine Verzögerung der Lieferung nicht verantwortlich, wenn diese auf eine Ursache zurückzuführen, ist, auf die VISURGIS VERANSTALTUNGEN keinen Einfluss hat. Im Falle des Nachweises grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von VISURGIS VERANSTALTUNGEN an der verspäteten Lieferung oder Bereitstellung der Mietsache durch VISURGIS VERANSTALTUNGEN, kann der Kunde nur Schadensersatz für die Ersatzlieferung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn.

§ 8 Erfüllung

1. VISURGIS VERANSTALTUNGEN erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellen der Mietsache in ihrem Geschäftslokal in Bremen, auch wenn sie die Mietsache an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahrübergang auf den Kunden findet mit der Aussonderung der Mietsache durch VISURGIS VERANSTALTUNGEN statt.

2. Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete verlängert sich jeweils um einen Tag, wenn die gemietete Sache nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist wieder bei VISURGIS VERANSTALTUNGEN eingetroffen ist. Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Kunde die Geräte kostenfrei am vereinbarten Rückgabeplatz abzugeben. Eventuelle Schäden sind dabei unverzüglich zu melden. Die Rücknahme der Verleihartikel durch VISURGIS VERANSTALTUNGEN bestätigt nicht die Schadensfreiheit.

Bei defekten Leuchtmitteln ist zusätzlich zur Mietgebühr 35 % des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung auf Leuchtmittel oder Gerät oder bei defekten Entladungslampen, zahlt der Kunde den kompletten Lampenkaufpreis. Defekte Leuchtmittel sind bei der Rückgabe mit abzugeben.

3. Wenn VISURGIS VERANSTALTUNGEN die Beschaffung eines zugesicherten Gerätes nicht möglich ist, kann sie den Vertrag dadurch erfüllen, dass sie ein gleichwertiges Gerät bereitstellt.

4. Wenn die Mietsache nicht vom Kunden abgeholt wird, erfolgt der Versandt nach Wahl von VISURGIS VERANSTALTUNGEN entweder per Bahnexpress, Bahnfracht, Spedition, TNT IPEG oder UPS, Post- oder Kurierdienst. Der Versandt erfolgt in jedem Fall UNFREI. Der Versandt per Bundesbahn erfolgt ab der nächstgelegenen Bahnstation mit folgender Vorausverfügung: „Bahnlagernd - Selbstabholer – tel. Avis“.

5. Mit Ablauf des Mietvertrages ist die überlassene Mietsache vom Kunden sofort zurückzusenden. Die Rücksendung der Mietsache, einschließlich allem Zubehör, hat in der Originalverpackung, bzw. bruchsicher in sachgemäßer Verpackung per Express FREI oder Anlieferung/Spedition FREI Lager Bremen zu erfolgen. Die Bahnstation von VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist „Hauptbahnhof Bremen“.

§ 9 Abnahme, Gewährleistung

1. Soweit der Kunde bei Übergabe offensichtlich vorliegende Mängel ungerügt ließ, ist der Kunde bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.

2. Hinsichtlich der Überprüfung auf verborgene Mängel, ist der Kunde verpflichtet, die Leistungen von VISURGIS VERANSTALTUNGEN binnen 2 Kalendertagen nach der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme zu untersuchen und abzunehmen, bzw. vorhandene Mängel zu rügen.

3. Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt die von VISURGIS VERANSTALTUNGEN erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme gilt als Abnahme.

4. Gewährleistungsansprüche entfallen auch dann, wenn der Kunde die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, oder die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht, oder der Kunde die Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, oder der Kunde VISURGIS VERANSTALTUNGEN nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller VISURGIS VERANSTALTUNGEN notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt.

Eine über die vorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung von VISURGIS VERANSTALTUNGEN wird insbesondere auch für Mangelfolgeschäden aller Art nicht übernommen.

5. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, für die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch ist. Soweit danach zulässig, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 Monate beschränkt.

§ 10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Alle Leistungen, die von VISURGIS VERANSTALTUNGEN vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.

2. Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung der Mietsache vorgenommen. Die Mieten, Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind sofort rein netto bei Rechnungserhalt zu zahlen. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei am Sitz von VISURGIS VERANSTALTUNGEN in Bremen fällig. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen.

3. Eine Zahlung gilt erst dann aIs erfolgt, wenn VISURGIS VERANSTALTUNGEN über den Betrag verfügen kann, also mit Gutschrift auf einem Konto von VISURGIS VERANSTALTUNGEN. Zahlungsanweisungen oder Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

4. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist VISURGIS VERANSTALTUNGEN berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

5. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von VISURGIS VERANSTALTUNGEN zur Folge. Sie berechtigen VISURGIS VERANSTALTUNGEN, noch ausstehende oder zukünftige Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Kunden jede Weiternutzung oder Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Mietsache zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist berechtigt, überlassene Mietgegenstände aus dem Besitz des Kunden zu entfernen, ohne dass es eines gerichtlichen Titels bedarf, wofür der Kunde VISURGIS VERANSTALTUNGEN schon jetzt ungehinderten Zugang gewährt. Die durch die Rücknahme/Rückholung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn VISURGIS VERANSTALTUNGEN dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

6. Bei nicht termingerechter Zahlung des Kunden ist VISURGIS VERANSTALTUNGEN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 12 % p.a. je angefangenen Monat in Ansatz zu bringen.

Abgesehen von der Erstmahnung ist VISURGIS VERANSTALTUNGEN berechtigt, für jede Folgemahnung € 6,00 an Kosten zu berechnen.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegen Ansprüche von VISURGIS VERANSTALTUNGEN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.

§ 12 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, die von VISURGIS VERANSTALTUNGEN überlassenen Gegenstände sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden. Soweit VISURGIS VERANSTALTUNGEN diesbezüglich eine Benutzerordnung veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten.

2. Auskunft, Rechenschaft
Der Kunde ist verpflichtet, VISURGIS VERANSTALTUNGEN unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht, kann VISURGIS VERANSTALTUNGEN Schadensersatzansprüche bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes gegenüber dem Kunden geltend machen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat VISURGIS VERANSTALTUNGEN die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind VISURGIS VERANSTALTUNGEN alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

Der Kunde hat VISURGIS VERANSTALTUNGEN unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen, zu unterrichten. Dies gilt insbesondere - bei Beschlagnahme, Pfändung oder ähnliche Maßnahmen Dritter - bei Änderungen der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die eine Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen - bei Insolvenz- oder Vergleichsantrag über das Vermögen des Kunden sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Kunden.

3. Unter- oder Weitervermietung
Die Nutzung der Dienstleistungen der VISURGIS VERANSTALTUNGEN durch andere als den Kunden oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch VISURGIS VERANSTALTUNGEN gestattet. Der Kunde haftet in jedem Falle, als wenn er die Mietsache selbst in Benutzung hatte. Alle Artikel dieser Bedingungen gelten gleichermaßen für den Kunden als auch für den Untermieter.

4. Erdung und Verstromung
Der Kunde sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister. Verstößt der Kunde gegen die o.g. Pflichten oder Obliegenheiten, so ist VISURGIS VERANSTALTUNGEN zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 13 Urheber- und Leistungsschutzrechte

1. Der Kunde überträgt VISURGIS VERANSTALTUNGEN alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (insbesondere Text, stehende und bewegte Bilder, Töne).

2. Der Kunde versichert, die für die Erstellung des Vertragsgegenstands erforderlichen Verwertungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und, dass durch den Vertrag Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die auf VISURGIS VERANSTALTUNGEN im Rahmen des Vertrages zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind.

3. Der Kunde versichert, dass er zur Übertragung aller Lizenzrechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstands und dessen späterer Nutzung durch VISURGIS VERANSTALTUNGEN im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sind.

4. Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde VISURGIS VERANSTALTUNGEN und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte vom Kunden herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt freistellen.

§ 14 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von VISURGIS VERANSTALTUNGEN liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten eintreten, hat VISURGIS VERANSTALTUNGEN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen VISURGIS VERANSTALTUNGEN, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 15 Haftung VISURGIS VERANSTALTUNGEN

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber VISURGIS VERANSTALTUNGEN als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von VISURGIS VERANSTALTUNGEN ausgeschlossen. VISURGIS VERANSTALTUNGEN, wie auch ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt:

a) Die Haftung von VISURGIS VERANSTALTUNGEN ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

b) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haftet VISURGIS VERANSTALTUNGEN nur in dem Umfang, in dem der Dritte VISURGIS VERANSTALTUNGEN gegenüber haftet.

c) In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von VISURGIS VERANSTALTUNGEN auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Vermietung oder der Leistung begrenzt, der wegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

Soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag ist, ist die Haftung für zugesicherte Eigenschaften nicht beschränkt.

§ 16 Haftung des Kunden/Auftraggebers

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen und auf Anforderung von VISURGIS VERANSTALTUNGEN eine Sicherungsbestätigung zu erteilen. Der Kunde tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an VISURGIS VERANSTALTUNGEN ab.

2. Die Mietsache kann auf Kosten des Kunden von VISURGIS VERANSTALTUNGEN zwangsversichert werden, wenn eine Gefahr für die Mietsache vorauszusehen ist und der Kunde keinen Nachweis einer Versicherung erbringen kann.

3. Die Mietsache kann vom Kunden über prozentuale Beteiligung an der Versicherung der VISURGIS VERANSTALTUNGEN für die Dauer der Miete abgesichert werden.

4. Ist eine Versicherung der Mietsache nicht vom Kunden oder von VISURGIS VERANSTALTUNGEN abgeschlossen worden, haftet der Kunde in vollem Umfang für alle Schäden, insbesondere auch für den Untergang, die Unterschlagung, den Transportmittelunfall, Diebstahl oder Stromschäden und Bedienungsfehler seiner Untergebenen an der Mietsache. VISURGIS VERANSTALTUNGEN kann Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs-/Wiederherstellungswertes von untergegangenen Mietsachen geltend machen. Als Grundlage für den Ersatzanspruch der VISURGIS VERANSTALTUNGEN bei der Wiederbeschaffung von untergegangenen Mietsachen dienen die
aktuellen Preislisten des Musikalieneinzelhandels.

5. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung von VISURGIS VERANSTALTUNGEN, hat der Kunde Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen:

Als 100 % der geschuldeten Leistung des Kunden ist das gesamte Auftragsvolumen zu verstehen, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistung von durch VISURGIS VERANSTALTUNGEN beauftragten Subunternehmen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin, an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien durch Zustellung (auch fernschriftlich) der Auftragsbestätigung der VISURGIS VERANSTALTUNGEN an den Kunden abgeschlossen wurde. Der Kunde hat danach bei einem Rücktritt folgenden pauschalierten Schadenersatz zu entrichten:

bis 30 Tage vor Mietbeginn - 20 % des Auftragsvolumens
bis 10 Tage vor Mietbeginn - 50 % des Auftragsvolumens
bis 3 Tage vor Mietbeginn - 80 % des Auftragsvolumens

Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe von 80 % des Auftragsvolumens. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist berechtigt, dem Kunden nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist von 3 Tagen zu setzen und, bei fruchtlosem Ablauf der Frist, die Mietsache anderweitig zu vermieten.

Dem Kunden bleibt es in den oben genannten Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedriger oder auch kein Schaden entstanden ist.

§ 17 Open-Air-Events

Wird zwischen den Parteien für ein Open-Air-Events vereinbart, dass VISURGIS VERANSTALTUNGEN die Funktion der Mietsache überwacht, hat VISURGIS VERANSTALTUNGEN insbesondere folgende Rechte:

1. VISURGIS VERANSTALTUNGEN oder ihr Beauftragter kann die Mietsachen abschalten oder ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht oder Krawall oder Aufruhr die Mietsache gefährden.

2. Wird gemäß der vorgenannten Voraussetzungen die Mietsache abgeschaltet oder abgebaut, ist der Kunde nicht berechtigt, daraus Schadenersatz oder Ansprüche irgendwelcher Art herzuleiten.

§ 18 Zugang von Erklärungen

Erklärungen des Kunden werden erst wirksam, wenn ihr Zugang von VISURGIS VERANSTALTUNGEN schriftlich bestätigt worden ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn ein Fall des § 24 AGBG vorliegt, der Kunde also Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 19 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine der VISURGIS VERANSTALTUNGEN im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.

§ 20 Schlussbestimmung

1. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Bremen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln sowie Mahnverfahren gem. § 38 II ZPO.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01.02.2015 werden alle vorherigen allgemeinen Bedingungen ungültig.

4. VISURGIS VERANSTALTUNGEN ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen
wie Preislisten usw. zu ändern.Im Rahmen von laufenden Dauerschuldverhältnissen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Bis zu seinem Ende wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, so gelten die Änderungen als akzeptiert, wenn der Kunde die Leistungen von VISURGIS VERANSTALTUNGEN seit Kenntnis von den Änderungen über 4 Wochen hinweg in Anspruch nimmt.

5. Die Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Erklärungsempfänger.

6. Diese AGB sowie alle Änderungen sind im Sekretariat und online auf den Internet-Seiten der VISURGIS VERANSTALTUNGEN unter http:// http://www.visurgis-veranstaltungen.de verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe anerkannt.

Stand 01.01.2018